Die folgenden Bedingungen regeln die Vereinbarungen zwischen Ihnen und der IRENE UND SIGURD GREVEN STIFTUNG (im Folgenden: GREVEN STIFTUNG). Sie können für die angebotenen Fotos, Illustrationen, Grafiken und sonstigen visuellen Darstellungen (im Folgenden: “Lizenzmaterial”) Nutzungsrechte erwerben. Durch das Herunterladen von Inhalten erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden.
Sie können Nutzungsrechte für Lizenzmaterial anfragen, indem Sie bei gewünschtem Lizenzmaterial auf “Lizenzen anfragen” klicken. Dabei wird in einer Vorauswahl abgefragt, was einer geplanten Nutzung am nächsten kommt. Darüber hinaus können Sie in einer Nachricht detailliertere Wünsche und Fragen zu dem Lizenzmaterial an uns richten.
Die Anfrage ist unverbindlich. GREVEN STIFTUNG wird Ihnen auf die Anfrage hin ein Angebot für die gewünschte Lizenz unterbreiten. Dieses wird Angaben zu Art- und Umfang der Lizenz, Kosten und Zahlungsmodalitäten enthalten.
Soweit nicht anders angegeben, räumt GREVEN STIFTUNG Nutzungsrechte an dem Lizenzmaterial nur in Form einer Basislizenz ein. Die Basislizenz umfasst grundsätzlich ein zeitlich auf ein 1 Jahr begrenztes, nicht exklusives Recht zur weltweiten Benutzung. Lizenzmaterial darf stets nur mit Urhebernennung und mit zusätzlichem Copyrightvermerk “© Irene und Sigurd Greven Stiftung” jeweils in unmittelbarer Nähe des Lizenzmaterials veröffentlicht werden, sodass eine eindeutige Zuordnung möglich ist.
Die erworbenen Rechte sind abschließend. Eine Eigentumsübertragung findet nicht statt. Eine Übertragung der Rechte oder Unterlizenzierung durch Sie an Dritte ist nicht gestattet, soweit keine ausdrückliche Berechtigung eingeräumt wird.
Nutzungsrechte an Lizenzmaterial erhalten Sie aufschiebend bedingt erst mit der vollständigen Bezahlung der gesamten Rechnung, auch wenn Lizenzmaterial vorab übermittelt oder zum Download angeboten worden sein sollte. Solange die Rechnung nicht vollständig beglichen ist, haben Sie mithin keine Berechtigung zur Nutzung des Lizenzmaterials. Teilzahlungen haben keine Teil-Erfüllungswirkung und Nutzungsrechte gelten auch dann nicht als übertragen oder eingeräumt.
Das Lizenzmaterial darf – soweit keine zusätzlichen Lizenzen erworben wurden – weder ganz noch teilweise
Ungenehmigte Verwendungen von Lizenzmaterial sind ausdrücklich verboten. Bei unberechtigter Ausübung von Nutzungsrechten (z.B. ungenehmigte Änderung/Umgestaltung, Unterlizenzierung, gelöschte/geänderte Metadaten, fehlende oder falsche Urhebernennung) entfällt auflösend bedingt das Nutzungsrecht an dem jeweils genutzten Bildmaterial unmittelbar und führt damit zur automatischen Beendigung der Rechteeinräumung.
Bei dem von der GREVEN STIFTUNG angebotene Lizenzmaterial handelt es sich im Regelfall um historisches Material aus alten Archivbeständen. Soweit möglich und zumutbar hat sich GREVEN STIFTUNG um die notwendigen Rechte zur Veröffentlichung und Unterlizenzierung bemüht. Sie werden beim Erwerb von Lizenzmaterial, an dem etwaige Rechte zur Veröffentlichung von Ihnen selbst eingeholt werden müssten, auf dieses Risiko hingewiesen.
Haftungsfreistellung durch GREVEN STIFTUNG: Sofern Sie Nutzungsrechte an Lizenzmaterial rechtmäßig gemäß dieser Vereinbarung ausüben, wird die GREVEN STIFTUNG Sie auf erstes Anfordern hin schad- und klaglos halten. Diese Schadloshaltung beschränkt sich auf die Ihnen direkt aus Forderungen Dritter entstehenden Schäden, die aufgrund oder im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung bei Ausübung der von GREVEN STIFTUNG eingeräumten Rechte beruhen und Sie mangels anderweitiger Hinweise, z.B. bzgl. nur eingeschränkter Rechtseinräumung, auf das Bestehen dieser Rechte vertrauen durften. Die GREVEN STIFTUNG wird Ihnen für die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechteverteidigung einen Anwalt zur Seite stellen; die Kosten eines durch Sie selbst beauftragten Anwalts haben Sie selbst zu tragen und sind nicht Teil der Schadloshaltungsverpflichtung, es sei denn die GREVEN STIFTUNG stimmt der Rechtsverteidigung durch einen Anwalt Ihrer Wahl zu!
Haftungsfreistellung durch Sie: Soweit Sie gegen eine Bestimmung dieser Vereinbarung verstoßen und/oder auf eigenes Risiko Lizenzmaterial veröffentlichen und Dritte Ansprüche gegen GREVEN STIFTUNG wegen der Verletzung von Rechten durch das von Ihnen genutzte Lizenzmaterial geltend machen, stellen Sie die GREVEN STIFTUNG von allen tatsächlich geltend gemachten und zukünftigen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Sie haften in diesem Fall auch für sämtliche Schäden, die GREVEN STIFTUNG aus einer etwaigen Inanspruchnahme durch Dritte erwachsen. Sie haben GREVEN STIFTUNG auch die tatsächlichen Kosten einer Rechtsverteidigung zu ersetzen.
Voraussetzung der Freistellung: Die Partei, die Freistellung fordert, hat die andere Partei unverzüglich in schriftlich oder per E-Mail über solche Ansprüche oder angedrohten Ansprüche zu informieren, spätestens vor Ablauf von fünf (5) Werktagen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von den Ansprüchen oder angedrohten Ansprüchen Kenntnis erhält oder nach vernünftigem Ermessen erhalten haben sollte. Eine solche Benachrichtigung muss alle bis dahin bekannten Einzelheiten zu dem Anspruch enthalten. Die Parteien verpflichten sich dazu, die jeweils andere Partei bei Abwehr von Ansprüchen Dritter bestmöglich zu unterstützen.
Wenn Dritte Ansprüche gegen Sie geltend machen, ist die GREVEN STIFTUNG unverzüglich zu informieren, auch wenn eine Freistellung nicht gefordert werden sollte.
Die Haftung der GREVEN STIFTUNG, sowie die Haftung von Erfüllungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschaden (§ 286 BGB). Insoweit haftet GREVEN STIFTUNG für jeden Grad seines Verschuldens oder seiner Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflichten) wird auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Eine Registrierung ist zum Erwerb von Nutzungsrechten nicht notwendig. Sie können sich jedoch auf der Internetseite https://www.greven-archiv-digital.de registrieren. Sofern Sie einen Account für ein Unternehmen erstellen versichern Sie dabei, berechtigt und bevollmächtigt zu sein, im Namen und auf Rechnung des benannten Unternehmens zu handeln sowie verbindliche Erklärungen abgeben zu können.
Sie sind dafür verantwortlich, alle Aktivitäten unter Ihren Benutzerkonten zu verfolgen, und Sie verpflichten sich dazu:
GREVEN STIFTUNG behält sich das Recht vor, Accountaktivitäten zu überwachen, um die Einhaltung der Bestimmungen dieser Vereinbarung zu gewährleisten. Sollte GREVEN STIFTUNG feststellen, dass Sie gegen diese oder eine andere Bestimmung dieser Bedingungen verstoßen, können der Zugriff auf Ihr Konto gesperrt und weitere rechtliche Maßnahmen ergriffen werden.
Sobald die GREVEN STIFTUNG Kenntnis von einem Verstoß gegen diese Bestimmung oder Teilen daraus erlangt, ist sie zur Kündigung berechtigt.
GREVEN STIFTUNG ist berechtigt, Nutzungsrechte zurückzuziehen, wenn bezüglich Lizenzmaterials eine Verletzung von Rechten Dritter zu befürchten ist oder Dritte solche Rechte geltend machen, für die die GREVEN STIFTUNG haftbar ist. GREVEN STIFTUNG stellt Ihnen kostenfrei Ersatzinhalte zur Verfügung, die von GREVEN STIFTUNG nach eigenem wirtschaftlichem Ermessen ausgewählt werden und den sonstigen Bestimmungen dieser Vereinbarung unterliegen.
Bei Kündigung/Rücktritt, Entfall oder Entziehung der Nutzungsrechte sind unverzüglich alle Nutzungen des Lizenzmaterials einzustellen sowie alle Kopien davon zu löschen und/oder zu vernichten. Sie haben dies der GREVEN STIFTUNG gegenüber innerhalb von 5 Werktagen nach Kündigung/Rücktritt, Entfall oder Entziehung der Nutzungsrechte schriftlich oder per E-Mail unaufgefordert mitzuteilen.
GREVEN STIFTUNG hat das Recht, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten ohne Ihre Zustimmung zu übertragen. Über die Übertragung werden Sie in Kenntnis gesetzt.
Soweit eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen hiervon nicht berührt. Die ungültige Regelung wird durch eine Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Die Parteien sind verpflichtet, an einer entsprechenden Klarstellung des Vertragstextes mitzuwirken. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken, die dieser Vertag enthält.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der GREVEN STIFTUNG in Köln.
Auf die vorliegenden AGB und die vertragliche Beziehung zwischen GREVEN STIFTUNG und Ihnen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das internationale Privatrecht und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.
Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der GREVEN STIFTUNG in Köln.
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.